ABRECHNUNG ÜBER DIE GRUNDVERSICHERUNG 

Ab 01.07.2022 sind selbständig tätige PsychotherapeutInnen, die die Voraussetzungen dafür erfüllen, berechtigt, im Rahmen des Anordnungsmodells über die Grundversicherung (OKP) abzurechnen, sofern eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt. Berücksichtigen Sie bitte, dass die Kosten abzüglich Franchise und Selbstbehalt von der Grundversicherung übernommen werden.

Auch fernmündliche Therapiesitzungen (Onlinetherapie) zählen zu den Leistungen der Grundversicherung. 

Ich erfülle die Voraussetzungen zur Abrechnung mit der Grundversicherung und mit der IV. Sie benötigen dafür vor der ersten Sitzung bei mir eine Anordnung von einem Hausarzt/-ärztin (Allgemeine und Innere Medizin FMH), einem Kinderarzt/ - ärztin oder von einem PsychiaterIn. Gerne sende ich Ihnen per email das entsprechende Anordnungsformular zur Weiterleitung an Ihren anordnenden Arzt zu. Die Tarife für die ambulante Psychotherapie sind im Tarmed definiert. 


ABRECHNUNG ÜBER ZUSATZVERSICHERUNG

 

Seit der Abrechnungsmöglichkeit über die Grundversicherung sehen sich viele Zusatzversicherungen nicht mehr beauftragt, psychotherapeutische Leistungen zu übernehmen. Da ich eine ZSR Nummer für die Abrechnung meiner Leistungen über die Grundversicherung besitze werde ich ab 2023 wahrscheinlich nicht mehr über die Zusatzversicherung abrechnen können. Es ist noch unklar, wie sich diese Situation weiter entwickelt.  Fragen Sie deswegen bei Ihrer Versicherung nach, wenn sie über die Zusatzversicherung abrechnen möchten. Bitte erkundigen Sie sich auch, wie hoch die Kostenbeteiligung in Ihrem Fall ist, da es hier von Versicherung zu Versicherung grosse Unterschiede gibt. Fragen Sie ausserdem, ob zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen (z.B. Zuweisung durch den Hausarzt). Der Tarif beträgt 180 CHF für 60 Minuten. 


SELBSTZAHLUNG

Immer möglich ist es, die Kosten für die Behandlung selbst zu tragen. In diesem Fall ist keine Diagnosestellung notwendig und es geht keinerlei Information über Sie an eine Versicherung, was relevant sein kann, da beispielsweise viele Versicherungen Ausschlüsse geltend machen, wenn eine psychotherapeutische Behandlung erfolgt ist (z.B. bei Neuabschluss einer Zusatzversicherung, Pensionskasse, Krankentaggeldversicherung). Auch hier beträgt der Tarif 180 CHF für 60 Minuten bzw. 30 CHF für 10 Minuten. Der Betrag für die erste Online-Sitzung muss bei Selbstzahlung einen Tag vor der Sitzung überwiesen werden. 





TARIF UND LEISTUNGEN

Ein kurzer, unverbindlicher telefonischer Erstkontakt ist kostenlos und meist sinnvoll, um zu klären, ob Ihr Anliegen zu meinem Angebot passt. Danach beträgt mein Stundenansatz für selbstzahlende Privatpersonen CHF 180 pro 60min (inkl. üblicher Vor- und Nachbereitung). Auch Telefonate oder Arbeiten in Abwesenheit werden verrechnet.

 

Bei Abrechnung über die Grundversicherung gilt der mit den Krankenkassen verhandelte Tarif mit den zugehörigen Tarifpositionen.

Gespräche im Einzelsetting dauern meist ca. 60 - 80 Minuten, im Paarsetting meist ca. 90 Minuten. Abgerechnet wird die tatsächlich benötigte Dauer.

Bitte beachten Sie, dass ich kein Arzt (Psychiater) bin. Ich erbringe psychotherapeutische Leistungen, aber keine ärztlichen; z.B. Medikamente verordnen, Krankschreibungen oder andere Verordnungen ausstellen.

Sie können Ihren Termin bis 24h im Voraus verschieben oder absagen. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass kurzfristiger abgesagte oder verpasste Termine unabhängig von der Begründung verrechnet werden müssen.


NOTFALL

Ich kann keinen Notfalldienst anbieten!

Wenn Sie mich nicht erreichen, wenden Sie sich bitte an eine der folgenden Stellen:

NOTFALL: 144    ELTERNNOTRUF: 0848 35 45 55    DARGEBOTENE HAND: 143
Psychiatrischer Notfalldienst auch via medphone 0900576747 (3.23/min)
medphone.ch